Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Instituts für Marketing und Betriebspsychologie – IMB GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der IMB GmbH und ihrem Auftraggeber für alle Beratungs-, Betreuungs- und Trainingsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist.
2. Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des IMB im Rahmen des vereinbarten
Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt bei der IMB GmbH.
3. Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der
Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4. Sicherung der Leistungen
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Konzepte sowie –Leitfäden, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen und
weitere Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei dem Auftragnehmer. Der
Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des IMB an den von ihr erstellten Werken (Konzepte, Unterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/ oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den
Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Ein Mitschnitt auf elektronischen Medien ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer sichert zu, dass den von ihn für die
Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten
Ma nahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. Sollen Teile eines
Konzeptes und/ oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem IMB der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen
mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4. Sicherung der Leistungen
Das IMB verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Das IMB trifft die Auswahl von
Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Das IMB ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch
Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Mitarbeiter des IMB wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder
sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist das IMB unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an
einem neu zu vereinbarendem Termin nachzuholen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Kann
ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich das IMB, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zzgl. der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 3 (drei) Monaten vor der
Durchführung der vereinbarten Maßnahme 50% (fünfzig v.H.), bis zu 6 (sechs) Wochen 75% (fünfundsiebzig v.H.) und bis zu 2 (zwei) Wochen vorher 100% des Honorars zzgl. Kosten gemäß Ziffer 3
zu zahlen.
5. Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende
Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt u.a.,
• dass der Auftraggeber Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt;
• eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht;
• die Kontaktperson ermächtig, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.
• Den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
7. Haftung und Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für von ihm oder von seinen Mitarbeitern vorsätzlich und grob fahrlässig zu vertretende Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund- einmalig bis zu einem
Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von 25.000,00 €. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem
Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung
nicht mehr zu leistenden Diensten entfällt die Vergütung insoweit, als der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/ oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte
Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen hat.
9. Treuepflichten
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern, die in Verbindung mit der
Auftragsdurchführung tätig geworden sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
10. Honorare, Kosten, Fälligkeiten
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen
(Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei der Auftragserteilung gültigen Leistungsverzeichnissen des Auftragnehmers.
Das Honorar wird pro Manntag (mehr als 4 Stunden incl. Reisezeit) für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu
realisieren sind, vereinbart. Es kann ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von
Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a.. Für Aufträge an Wochenenden und/ oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen. Reise- und
Aufenthaltskosten werden, sollte keine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen sein, entsprechend den Reisekosten- und Spesensätzen des Leistungsverzeichnisses gesondert berechnet.
11. Honorare, Kosten, Fälligkeiten
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ausschließlich netto zzgl. der geltenden
Mehrwertsteuer. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
12. Sonstiges
(1) Auf Verträge zwischen der IMB und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und der IMB der Sitz der IMB.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
IMB GmbH
Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Personaldienstleistungen
Stand 12/2020
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der IMB GmbH (nachfolgend „IMB“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) genannt, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen für die Erbringung
von Personaldienstleistungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Personaldienstleistungen an Auftraggeber, die durch die IMB GmbH erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
werden nicht anerkannt, es sei denn, die IMB GmbH stimmt ihrer Geltung bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag auf Personaldienstleistungen zwischen der IMB und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung zustande. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung in elektronischer Form (z.B. E-Mail oder Fax) gewahrt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
3. Leistungen der IMB
Die IMB vermittelt u.a. Personal (nachfolgend „Kandidaten“) zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis an den Auftraggeber. Die IMB stellt dem Auftraggeber abhängig von der vereinbarten
Leistung Unterlagen über geeignete Kandidaten für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Diese Unterlagen werden abhängig von der durch den Auftraggeber gewählten Leistung durch die IMB geprüft
bzw. erstellt. Die Informationen zu einem Kandidaten können dem Auftraggeber zunächst auch in anonymisierter Form übermittelt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede Beauftragung und Vermittlung unter Wahrung der Vertraulichkeit und Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen durchzuführen.
4. Leistungen bzw. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der IMB alle für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere Stellenbeschreibungen und
Anforderungsprofile, rechtzeitig zur Verfügung stehen.
(2) Die dem Auftraggeber von der IMB überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die
Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber stellt innerhalb seines Unternehmens die Vertraulichkeit der
überlassenen Informationen und die Beachtung von Sperrvermerken sowie die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen sicher.
(3) Unterlagen zu Kandidaten, die dem Auftraggeber von der IMB zur Verfügung gestellt werden, beruhen auf Auskünften und Informationen des Kandidaten oder Dritter. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann daher nicht gegeben werden. Ebenso kann keine Gewähr dafür geleistet werden, dass ein vorgeschlagener Kandidat nicht anderweitig
vermittelt wird.
(4) Der Auftraggeber hat die IMB unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von der IMB vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist.
Die IMB hat – ausschließlich für den Zweck der Auftragsabwicklung – das Recht der Einsichtnahme in den mit dem Kandidaten geschlossenen Vertrag.
(5) Der Auftraggeber hat die IMB innerhalb von 2 Arbeitstagen über seine Entscheidung zum vorgestellten Kandidaten zu informieren. Diese Informationspflicht des Auftraggebers besteht über die erste Vorstellung
hinaus, bis mit einem Kandidaten ein Vertrag geschlossen wurde oder dieser endgültig abgelehnt wurde. Die übermittelten Unterlagen müssen in diesem Fall durch den Auftraggeber gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen umgehend vernichtet werden und dürfen nicht weiterverwendet werden.
(6) Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten, insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen, obliegt dem Auftraggeber.
(7) Die Regulierung von eventuell anfallenden Reisekosten der Kandidaten für Vorstellungsgespräche beim Auftraggeber obliegt dem Auftraggeber.
5. Erfüllung
(1) Der Personaldienstleistungsauftrag ist erfüllt, wenn zwischen dem Auftraggeber bzw. einem wirtschaftlich oder juristisch mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen und dem Kandidaten
ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Form der Zusammenarbeit und der Vertragsgestaltung ist für die Erfüllung nicht maßgeblich.
(2) Hat sich ein vom Auftraggeber vorgeschlagener Kandidat bereits beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies der IMB unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall wird die IMB keine
weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen, es sei denn, dieses wird vom Auftraggeber gewünscht. Kommt es im Anschluss daran zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber
und dem Kandidaten, ist die IMB berechtigt, das vereinbarte Honorar ungeschmälert abzurechnen.
(3) Mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung. Haftungsansprüche
jedweder Art gegenüber der IMB bestehen nicht.
6. Erfolgsprovision
(1) Es gilt die zwischen dem Auftraggeber und der Personalvermittlung geschlossene Honorarvereinbarung. Wurde zwischen dem Auftraggeber und der IMB keine Honorarvereinbarung
getroffen und schließt der Auftraggeber mit einem von der IMB vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis ab, ist die Erfolgsprovision gemäß der
geltenden Preisliste des Auftraggebers fällig.
(2) Wird innerhalb von 24 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt von Bewerbungsunterlagen gemäß 2 durch den Auftraggeber mit dem Kandidaten ein Vertrag gem 4 (1) geschlossen, entsteht der
Provisionsanspruch der IMB gegenüber dem Auftraggeber.
(3) Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig davon, ob der IMB eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Auftraggeber
vorlag. Der Anspruch wird nicht dadurch beschnitten, dass der Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt ist, es sein denn, der Auftraggeber hat dies der IMB fristgemäß mitgeteilt ( 4 (2)).
(4) Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch die IMB vorgestellte Kandidat beim Auftraggeber eingestellt bzw. eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der
Provisionsanspruch der IMB auch in dem Fall, wenn der Kandidat für eine andere Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die, für die die IMB den Kandidaten vorgestellt hat. Wird der vorgestellte
Kandidat für eine von der ursprünglichen Beauftragung abweichende Position eingestellt, wird die Provision gemäß der geltenden Preisliste fällig.
(5) Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten durch den Auftraggeber oder in wirtschaftlich oder juristisch verbundenen Unternehmen des Auftraggebers –
beispielsweise bei einer Unternehmenstochter oder Unternehmensmutter – eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgestellte Kandidat für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position
eingestellt wird.
7. Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
(1) Die IMB rechnet – sofern nicht etwas Anderes zwischen der IMB und dem Auftraggeber vereinbart worden ist – über ihre erbrachten Leistungen ab, sobald zwischen dem Auftraggeber und dem von der
IMB vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderes Vertragsverhältnis abgeschlossen worden ist.
(2) Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Provisionen, Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der
Auftraggeber kommt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Während des Verzuges ist die IMB berechtigt, Verzugszinsen in H he von acht Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(3) Die Aufrechnung kann vom Auftraggeber nur mit Forderungen erfolgen, die von der IMB anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
8. Verschwiegenheit
Die IMB verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen. Ebenso ist der Auftraggeber zur
Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen über die IMB verpflichtet.
Der Auftraggeber kommt im Rahmen seiner Tätigkeit möglicherweise mit personenbezogenen Daten in Kontakt und verpflichtet sich hiermit zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der
Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung besteht umfassend. Personenbezogene Daten dürfen durch den Auftraggeber selbst nicht ohne Befugnis verarbeitet und sie dürfen anderen Personen nicht unbefugt mitgeteilt oder
zugänglich gemacht werden. „Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen;
als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu
einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder
sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Unter Geltung der DSGVO können Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen nach §42 DSAnpUG-EU
(BDSG neu) sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Datenschutzverstöße können zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Pflichten bedeuten
und entsprechende Konsequenzen haben. Datenschutzverstöße sind ebenfalls mit möglicherweise sehr hohen Bußgeldern für das Unternehmen bedroht, die gegebenenfalls zu Ersatzansprüchen Ihnen gegenüber führen können.
9. Haftung
Die IMB schließt jede Haftung für Sch den des Auftraggebers aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Sch den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wenn diese Sch den auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Personalberatung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Sch den, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der IMB oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
10. Schlussbestimmungen
(4) Auf Verträge zwischen der IMB und dem Auftraggeber findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(5) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und der IMB der Sitz der IMB.
(6) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
IMB GmbH
Strasse der Einheit 132
14612 Falkensee
Tel. 03322 3 000
E-Mail info@imb-gruppe.de